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Informationen und Dokumente zum Unterricht nach den Herbstferien

Aktuell: Erklärung Erziehungsberechtigte nach CoronaVO

Für die Klassen 8 bis 10 gilt seit Dienstag ein neuer Stundenplan erstellt.

Es gelten nur die Änderungen, die in der Vertretungsplan-App ersichtlich sind.

Zum Vertretungsplan: bitte klicken und anmelden.


Sehr geehrte Eltern, 

am 15.10.2020 wurde die „Coronaverordnung Schule“ aktualisiert. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen.

In der aktuellen Fassung der „Corona-Verordnung Schule“ wurden die Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen für den Fall angepasst, dass die Pandemiestufe 3 ausgerufen wird. Dies war dann bereits wenige Tage nach der Veröffentlichung, am 19.10.2020, der Fall. Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS CoV-2 Virus überschritt im landesweiten Durchschnitt in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner die Zahl von 35.

 Bestimmungen für die Pandemiestufe 3 (Kurzfassung)

  • Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung gilt in weiterführenden Schulen auch in den Unterrichtsräumen. Sie gilt jedoch nicht im fachpraktischen Sportunterricht.
  • Im Sportunterricht und bei entsprechenden außerunterrichtlichen Angeboten sind alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.
  • Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist untersagt.

Nach den Herbstferien muss Ihr Kind, wie bereits nach den Sommerferien, die Gesundheitserklärung abgeben. Diese erhalten Sie mit diesem Schreiben. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind die Erklärung am Montag, 02.11.2020 unterschrieben mit in die Schule bringt, da sonst ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien weiterhin Gesundheit. Kommen Sie gut durch die kalte Jahreszeit.

Mit freundlichen Grüßen

S. Albrecht

Schulleiterin


Aufrund der aktuellen Corona-Lage in Stuttgart gibt es Änderungen im Schulbetrieb:

* Für die Klassenstufen 8-10 wird der Unterricht, sofern organisatorisch möglich, später beginnen. Diese Änderung tritt bereits morgen in Kraft. Dem Vertretungsplan können die entsprechenden Informationen entnommen werden. Weitere Informationen für die kommenden Tage folgen.

* Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht ist ab dem 14.10.2020 verpflichtend.