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Testmöglichkeit für SchülerInnen und Wechselunterricht für Klasse 5/6

Stuttgart, 19.03.2021

 

Testmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler und Wechselunterricht für Klasse 5 und 6

 Liebe Eltern,

bitte beachten Sie die aktuellen Informationen. Wir bedauern, dass es immer wieder Änderungen und keine konstanten Regelungen gibt.

Wechselunterricht für die Klassenstufen 5 und 6 ab Montag, 22.03.21

Da die Gesundheit Ihrer Kinder an oberster Stelle steht und Wechselunterricht bisher untersagt war, hatten wir uns in dieser Woche dazu entschieden, Ihre Kinder in zwei Gruppen einzuteilen. Da wir nicht genug Lehrkräfte haben um alle Stunden doppelt zu besetzen, wurde eine Gruppe von ihrer Fachlehrkraft unterrichtet und die andere Gruppe von einer anderen Lehrkraft beaufsichtigt. Mit dieser Notlösung waren wir nicht glücklich, da man durch die Dreifachbelastung (Fachunterricht in Gruppe 1, Fragen beantworten in Gruppe 2 und für Fragen der Schüler im Fernunterricht zur Verfügung zu stehen) niemandem wirklich gerecht wurde.

Ab der kommenden Woche ist Wechselunterricht wieder möglich. Aus den oben genannten Gründen, werden wir deshalb bis zu den Osterferien nach diesem Modell unterrichten

 

    Präsenzunterricht Fernunterricht
Klassenstufe 5 und 6 Mo., 22.3.21 – Mi., 24.3.21 Gruppe 1 der

Klassenstufe 5 und 6

Gruppe 2 der

Klassenstufe 5 und 6

Do., 25.3.21 –

Di., 30.3.21

Gruppe 2 der

Klassenstufe 5 und 6

Gruppe 1 der

Klassenstufe 5 und 6

Die Gruppen bleiben in den Räumen, in denen sie diese Woche untergebracht waren. Der Unterricht findet weiterhin nach dem aktuellen Stundenplan statt.

Kinder die vom Präsenzunterricht abgemeldet sind, melden sich zu Stundenbeginn bei Moodle an. Wir bitten um Verständnis, dass im Fernunterricht überwiegend selbstständig an Aufgaben gearbeitet werden muss. Die Lehrkräfte schalten die Kinder per Moodle zum Unterricht, damit diese z.B. an Themeneinführungen dabei sein können und versuchen, wenn es die Unterrichtssituation zulässt, für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Über die Einrichtung einer Notbetreuung liegen uns noch keine Informationen vor. Wir gehen davon aus, dass es eine Notbetreuung geben wird. Wenn Sie Ihr Kind in der Vergangenheit bereits angemeldet hatten, soll es sich am Montag spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat melden. Sollte Ihr Kind noch nicht angemeldet sein, geben Sie uns bitte über linden-realschule@stuttgart.de Bescheid, wenn Sie eine Notbetreuung benötigen und schicken Sie Ihr Kind am Montag pünktlich zu Unterrichtsbeginn in die Schule.

    Fernunterricht
Klassenstufe 7, 8 und Klassen 9 a-c Mo., 22.3.21 – Di., 30.3.21 Alle Klassen sind im Fernunterricht über Moodle (keine Veränderung).

Die Notbetreuung für die Klasse 7 findet wie gehabt statt.

Die Abschlussklassen haben bereits gestern gesonderte Informationen erhalten.

 

Maskenpflicht

Ab Montag müssen auf dem Schulgelände medizinische Masken oder FFP2-Masken (auch KN95-Masken) getragen werden. Alle anderen Regelungen zur Maskenpflicht (Abnehmen der Maske auf dem Schulhof mit 1,5m Abstand) bleiben bestehen.

 

Testmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler

Letzte Woche haben Sie Informationen zur Testmöglichkeit von Schülerinnen und Schülern erhalten. Mittlerweile habe uns weitere Informationen erreicht. Wir möchten Sie über den momentanen Stand informieren.

Voraussichtlich haben Ihre Kinder ab nächster Woche immer dienstags und donnerstags zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr die Möglichkeit sich hier an der Schule selbst zu testen. Die Testungen werden nicht wie geplant von Mitarbeiterinnen der Alten Apotheke durchgeführt. Nach jetzigem Stand testen sich die Schülerinnen und Schüler, unter Aufsicht einer geschulten Lehrkraft, selbst. Damit Ihr Kind sich testen kann, werden Sie es bzw. wird es sich voraussichtlich online in eine Liste eintragen müssen und so zum Test anmelden. So soll verhindert werden, dass es Schüleransammlungen gibt.

Sobald uns detailierte Informationen vorliegen und die Planungen abgeschlossen sind, werden wir Sie über den genauen Ablauf informieren.

Die Tests sind freiwiliig, keine Voraussetzung für den Schulbesuch und können nur dann durchgeführt werden, wenn die schriftliche Einwilligungserklärung bei uns vorliegt.

Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren benötigen für die Testung immer eine Einverständniserklärung der Eltern.

 

Mit freundlichen Grüßen

S. Albrecht

Schulleiterin